Seit dem 1. Jänner 2024 gelten strengere Regeln für die Auszahlung von Kreditprämien in Österreich – und zwar insbesondere für die sogenannten „deklarationspflichtigen Kreditprämien“. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Verbraucher vor finanziellen Risiken zu schützen, die durch falsche Angaben oder unklare Absprachen entstehen können. Die neue Regelung betrifft vor allem Kredite, bei denen die Prämie nicht direkt vom Kreditinstitut, sondern über Dritte (z. B. Makler, Berater oder private Personen) ausgezahlt wird. Doch was genau bedeutet das für Sie als Kreditnehmer? Und wie können Sie sich richtig informieren?
Die neue Regelung basiert auf einer Verordnung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW), die im Zuge der Umsetzung der EU-Kreditvermittlerrichtlinie (KMVR) eingeführt wurde. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Betrugsversuche zu verhindern. Wer eine Prämie erhält, muss diese nun formal deklarieren – und zwar bei der zuständigen Kreditaufsichtsbehörde, der westace.co.at/dkpt. Diese Stelle überprüft, ob die Prämie korrekt und rechtmäßig ausgezahlt wurde.
Wer ist betroffen? Typische Fallstricke und ihre Folgen
Nicht alle Kreditprämien unterliegen der neuen Pflicht. Betroffen sind vor allem „indirekte Prämien“, also Zahlungen, die nicht direkt vom Kreditinstitut an Sie ausbezahlt werden, sondern über eine dritte Person. Typische Szenarien sind:
- Prämien, die von Maklern oder Beratern an Sie weitergegeben werden – selbst wenn Sie diese Person nicht direkt beauftragen.
- Prämien, die von privaten Personen (z. B. Verwandten oder Freunden) übernommen werden, die mit dem Kreditinstitut in Verbindung stehen.
- Prämien, die in Verträgen versteckt sind oder nur als „Zuschuss“ bezeichnet werden, ohne dass die Deklarationspflicht klar geregelt ist.
- Kredite mit variablen Konditionen, bei denen die Prämie von der Höhe des Kredits oder der Laufzeit abhängt.
- Prämien, die erst nach Vertragsabschluss ausgezahlt werden, ohne dass eine klare Absprache über die Auszahlung vorliegt.
Besonders kritisch wird es, wenn die Prämie nicht korrekt deklariert wird – dann drohen Konsequenzen wie Rückforderungen, Strafen oder sogar die Kündigung des Kredits. Ein Beispiel: Ein Kunde erhielt eine Prämie von 5.000 Euro von einem Makler, der selbst mit der Bank verhandelt hatte. Später stellte sich heraus, dass die Prämie nicht als solche deklariert wurde. Das Kreditinstitut forderte die Rückzahlung der gesamten Summe, weil die Deklarationspflicht nicht eingehalten wurde. Solche Fälle sind nicht selten, und die Betroffenen müssen sich oft selbst um die Klärung kümmern.
Was müssen Sie tun? Schritt-für-Schritt-Checkliste
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kreditprämie deklarationspflichtig ist, sollten Sie folgende Schritte befolgen:
Zuerst prüfen Sie den Kreditvertrag und die dazugehenden Unterlagen auf Hinweise wie „Prämie“, „Zuschuss“ oder „Rabatt“. Falls die Prämie nicht direkt vom Kreditinstitut ausgezahlt wird, aber über eine dritte Person erfolgt, müssen Sie diese Person zur Deklaration verpflichten. Die Wiedergutmachungsstelle bietet kostenlose Informationsmaterialien an, die Ihnen helfen, die Pflichten zu verstehen.
Falls Sie bereits eine Prämie erhalten haben und unsicher sind, ob diese korrekt deklariert wurde, sollten Sie sich an das Kreditinstitut wenden und eine schriftliche Bestätigung anfordern. Viele Banken reagieren zwar nicht immer schnell, aber eine solche Anfrage kann als Nachweis dienen, wenn es später zu Streitigkeiten kommt. Falls Sie den Verdacht haben, dass eine Prämie nicht korrekt deklariert wurde, können Sie sich auch direkt an die Wiedergutmachungsstelle wenden – diese hat ein Beratungsangebot für Verbraucher.
Praktische Beispiele: Wie die Regelung bereits wirkt
Seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung gab es bereits erste Fälle, in denen Verbraucher betroffen waren. Ein bekanntes Beispiel betrifft einen Kreditnehmer, der eine Prämie von 3.000 Euro von einem Makler erhalten hatte, der selbst mit der Bank verhandelt hatte. Als der Kreditvertrag abgeschlossen war, wurde die Prämie nicht deklariert. Das Kreditinstitut forderte daraufhin die Rückzahlung der gesamten Summe, da die Deklarationspflicht nicht eingehalten wurde. Der Kreditnehmer musste die Prämie zurückzahlen und musste zudem eine Strafe von 500 Euro zahlen. Solche Fälle zeigen, wie wichtig eine klare Absprache ist.
Ein weiteres Beispiel stammt aus einem Fall, in dem ein Kreditnehmer eine Prämie von 4.000 Euro von einem privaten Anbieter erhalten hatte, der mit dem Kreditinstitut in Verbindung stand. Die Prämie wurde nicht deklariert, und das Kreditinstitut verlangte die Rückzahlung. Der Kreditnehmer musste sich mit einem Anwalt befassen, um die rechtlichen Konsequenzen abzumildern. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, frühzeitig mit der Wiedergutmachungsstelle Kontakt aufzunehmen, um mögliche Risiken zu minimieren.
Die neuen Regeln sind also kein bloßer Papierkram, sondern haben konkrete Auswirkungen auf Verbraucher. Wer eine Prämie erhält, sollte sich genau informieren und sicherstellen, dass alle Pflichten erfüllt werden. Die Wiedergutmachungsstelle ist dabei eine wichtige Anlaufstelle – sie bietet nicht nur Beratung, sondern auch Unterstützung bei der Klärung von Streitigkeiten.